GLORIA Implacement:
Ihr AQUA-Kooperations­partner
des AMS OÖ

AQUA steht für arbeitsplatznahe Qualifizierung. Dieses Angebot ermöglicht arbeitssuchenden Menschen in OÖ eine praxisnahe Aus- und Weiterbildung in Betrieben um sie so wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern. Träger von AQUA sind das AMS, das Land OÖ sowie GLORIA Implacement als Kooperationspartner.

Die Umschulung der Teilnehmenden erfolgt dabei punktgenau entsprechend den betrieblichen Anforderungen. Für Unternehmen, die von Fachkräftemangel betroffen sind, eröffnet sich zugleich die Chance, künftige Fachkräfte gezielt für den eigenen Bedarf auszubilden.

Das AMS OÖ zahlt den Teilnehmenden eine monatliche Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (Arbeitslosenschulungsgeld sowie einen Schulungszuschuss). Die Unternehmen entrichten eine monatliche Verwaltungspauschale an GLORIA Implacement und tragen die Ausbildungskosten, welche vom Land OÖ durch einen Zuschuss gefördert werden.

GLORIA Implacement setzt diese Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit allen Beteiligten um.

AQUA-Anwendungsmöglichkeiten

Wofür steht AQUA?

AQUA ist eine Arbeitsmarkt-Förderungsmaßnahme von AMS OÖ und dem Land OÖ

Das AMS OÖ zahlt dem Teilnehmer eine monatliche Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts (Schulungs-Arbeitslosengeld) während der Inanspruchnahme von AQUA.

AQUA steht für individuelle Qualifizierung des „künftigen“ Personals

Arbeitsuchende Menschen in OÖ haben durch AQUA die Möglichkeit einer praxisnahen Aus- oder Weiterbildung, einer Umschulung oder verkürzter Lehre mit einem in Folge gesicherten Einstieg in den Praktikumsbetrieb. Für Unternehmen ergibt sich die Chance, dem Fachkräftebedarf durch gezielte Aus- und Weiterbildung entgegenzuwirken: Mitarbeiter werden maßgeschneidert umgeschult oder höher qualifiziert und im Optimalfall im Anschluss vom Ausbildungsbetrieb übernommen.

AQUA kann über einen Zeitraum von mindestens 3 bis maximal 24 Monaten in Anspruch genommen werden

Die praktische Ausbildung im Unternehmen kann höchstens doppelt so lange wie die absolvierte theoretische Ausbildung dauern. Bei einer Qualifizierung mit Lehrabschlussprüfung ist die Dauer auf die Hälfte der regulären Lehrzeit verkürzt. Verlängerungen sind in Ausnahmefällen möglich.